29.10.2008, 19:36 | #161 |
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Konnte auch sein das eure Kasse das anders regelt .Ist oft unterschiedlich .
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29.10.2008, 19:47 | #162 |
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Я сейчас посмотрела in Inet Antrag auf Pflegemittel,написано ,что надо квитанции предъявлять и тоже для тех предметов,как ты Катя пишешь,а для Pflegetucher нет.
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ПРОВОДНИЦА В САКРАЛЬНЫЕ ЗНАНИЯ |
29.10.2008, 22:11 | #163 |
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Wenn wir mal zum Arzt mussen, rufe ich immer vorher an und sage auch in der Anmeldung, dass wir nicht lange warten konnen. Aber nix da! Einmal musste ich mir beim Kinderarzt sogar anhoren "wer bin ich denn hier?". Und vor kurzem habe ich auch beim HNO extra einen Termin genommen, wo nichts los sein sollte. Und auch da, mit dem Termin, mussten wir 1,5 Std. warten. Und alles umsonst - der Arzt hat ihn nicht mal untersuchen konnen, weil er hysterisch wurde. Ich bin naturlich nach solchen Besuchen immer schwei?gebadet und mit den Nerven am Ende und der ganze Tag ist dann naturlich auch gelaufen. Soll ich vielleicht demnachst denen immer unseren B-Ausweis vor die Nase halten und die uber unsere Rechte aufklaren? Wie habt ihr das gemacht? Aber wahrscheinlich liegt das einfach nur an den jeweiligen Arzten.
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29.10.2008, 22:18 | #164 |
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Gibt es eigentlich auch Verhinderungsgeld, wenn wir nur Pflegestufe 0 bekommen sollten, wei? das jemand? Es hei?t ja "unabhangig von der Pflegestufe".
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29.10.2008, 22:28 | #165 |
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Und noch eine Frage an alle. Unser wird in ein paar Monaten 3 und wir haben dann auch ein Recht auf Kindergartenplatz. Wir bekommen aber erst einen zum Beginn nachsten Schuljahres. Also wenn ich jetzt arbeiten gehen wurde (mit 3 Jahren), musste mir das Jugendamt (wenn ich mich nicht tausche) einen Babysitter oder Tagesmutter zum Teil bezahlen. Wurden die auch zahlen, wenn es meine Mutter ubernehmen wurde oder darf man da auch nicht verwandt sein? Wei? das jemand?
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30.10.2008, 10:25 | #166 |
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Olga, um Verhinderungspflege zu bekommen muss man erst 1 Jahr den Behinderten pflegen und da bei euch erst vor kurzem Begutachtung war wird es wohl nicht gehen, ich glaube auch nicht das mit Pflegestufe "0" uberhaupt ein Einspruch auf Verhinderungspflege besteht ( bin mir aber nicht sicher). Die Zusatzliche Betreuungsleistungen die kann man auch mit"0" bekommen.
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5ч.10мин., Мы РОДИЛИСЬ!!! Нам 1 Годик! |
31.10.2008, 06:07 | #167 |
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Wer wei? ob man ein Anrecht hat die 31 Euro ausgezahlt zu bekommen ?
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31.10.2008, 06:09 | #168 |
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Und wer wei? wie man am besten begrundet warum eine Notwendigkeit einer Mutter - Kind - Kur besteht ? Vielen Dank fur eure Hilfe !
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31.10.2008, 06:56 | #169 |
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Ich habe keine Mutter-Kind-Kur gemacht.Aber mit Rebeca habe ich vor zwei Jahren eine Reha gemacht.Und fahre am 30.03.09.mit Rebeca zur Reha nach Brandenburg-Hohestucken. Es kommt auf den Kinderarzt an .Und auf den Sachbearbeiter von der KK.Mann kann eine Mu-Ki-Kur bei der KK.beantragen.Auch beim Rententrager.
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31.10.2008, 07:39 | #170 |
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Hallo Madels, ich hatte damals die 31 EUR auf das Konto uberwiesen bekommen, und musste nicht jeden Monat nachweisen was ich dafur kaufe. Ich habe nur fur das erste Mal Quittungen uber Windeln vorgelet, spater habe ich ja die Windeln uber die Krankenkase kosten los bekommen. Die 31 EUR habe ich aber von der Pflegekasse weiterhin kassiert. Aber als die Laura trocken wurde habe ich die Zahlungen gestoppt. Es ist also zwischen Kranken und Pflegekasse nichts kontrolliert worden.
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